Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auf- traggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines (Bau)Projekts als unabhängige Kontrollinstanz
im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips.Die Leistungen der Begleitenden Kontrolle umfassen Leistungen für Neu- bauten, Wiederaufbauten,
Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.
Bauvorhaben sind äußerst komplex.
Die Begleitende Kontrolle umfasst die zeitnahe Prüfung
und unmittelbare Nachkontrolle der Projektinhalte.Das Leistungsbild um- fasst die Kontrolle in den Phasen der
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Projektvorbereitung
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Planung
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Ausführungsvorbereitung und Ausführung
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Projektabschluss
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Unterlagen, wie:
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Pläne
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Leistungsverzeichnisse
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Verträge
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Kostenkontrolle
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Und vieles mehr