Begleitende Kontrolle

Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auf- traggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines (Bau)Projekts als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips.Die Leistungen der Begleitenden Kontrolle umfassen Leistungen für Neu- bauten, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.

Bauvorhaben sind äußerst komplex.

Die Begleitende Kontrolle umfasst die zeitnahe Prüfung

und unmittelbare Nachkontrolle der Projektinhalte.Das Leistungsbild um-   fasst die Kontrolle in den Phasen der

  • Projektvorbereitung
  • Planung
  • Ausführungsvorbereitung und Ausführung
  • Projektabschluss

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Unterlagen, wie:

  • Pläne
  • Leistungsverzeichnisse
  • Verträge
  • Kostenkontrolle
  • Und vieles mehr