Planungs-und Baukoordination


Sicherheit am Bau

Wir führen für Sie in der Umsetzung des Baukoordinationsgesetzes die Leistungen der Planungs- und Baukoordinators durch.                                                                                                                                                   

Bauarbeitenkoordnationsgesetz

 

Grundsätzlich ist das BauKG ein Bundesgesetz als Umsetzung einer EU- Richtline seit 1999 in der Verantwortung des Bauherrn. Das BauKG findet Anwendung bei

  • besonders gefährlichen Arbeiten
  • Bei Baustellen mit > 30 Arbeitstagen und > 20 Arbeitnehmer
  • Bei Baustellen mit > als 500 Personentagen

 

 

Die Personen

 

Bauherr: Bauherr nach BauKG ist eine natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird.

Projektleiter: Projektleiter im Sinne des BauKG ist eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung oder der Überwachung der Ausführung des Bauwerkes beauftragtist (z. B. Architekt, Generalunternehmer, Bauführer).

Planungskoordinator: Der Planungskoordinator wird vom Auftraggeber namhaft gemacht.

Baustellenkoordnator: Der Baukoordinator wird durch den Auftraggeber bestellt.

 


Planungskoordinator

Der Planungskoordinator hat die Grundsätze der Gefahrenverhütung gem. § 7 AschG in der Planungsphase zu koordinieren.

  • Wir erstellen den SiGE Plan
  • Wir erstellen den SiGE Bauzeitplan
  • wir erstellen die Unterlage für spätere Arbeiten  (bauliche Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen zur späteren Servicierung eines Gebäudes oder Anlage)

Baustellenkoordinator

Der Baustellenkoordinator achtet auf die Umsetzung des SiGE-Plans und passt gegebenenfalls den SiGe-Plan an.   

     

  • Wir führen das Überwachungsprotokoll und stellt eventuelle Sicherheitsmägel fest.
  • Wir kontrollieren die Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherheit        am Bau