Wir führen für Sie in der Umsetzung des Baukoordinationsgesetzes die Leistungen der Planungs- und Baukoordinators durch.
Grundsätzlich ist das BauKG ein Bundesgesetz als Umsetzung einer EU- Richtline seit 1999 in der Verantwortung des Bauherrn. Das BauKG findet Anwendung bei
Bauherr: Bauherr nach BauKG ist eine natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird.
Projektleiter: Projektleiter im Sinne des BauKG ist eine natürliche oder juristische Person, die vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung oder der Überwachung der Ausführung des Bauwerkes beauftragtist (z. B. Architekt, Generalunternehmer, Bauführer).
Planungskoordinator: Der Planungskoordinator wird vom Auftraggeber namhaft gemacht.
Baustellenkoordnator: Der Baukoordinator wird durch den Auftraggeber bestellt.
Der Planungskoordinator hat die Grundsätze der Gefahrenverhütung gem. § 7 AschG in der Planungsphase zu koordinieren.
Der Baustellenkoordinator achtet auf die Umsetzung des SiGE-Plans und passt gegebenenfalls den SiGe-Plan an.