Gutachtertätigkeit

Energieausweis


Wir sind im Rahmen unserer Ziviltechniker-befugnis befugt für ihre Objekte Energieausweise zu erstellen. Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis bereits beim behörd-lichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und  Umbauten ist ein Energieausweis erforderlich. Ebenso ist ein Energieausweis  bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen

Verkehrswertgutachten


Das Architekturbüro Sluszanski führt für ihre Immobilie eine marktgereche Bewertung durch. Sei es für einen

  • Liegenschaftsankauf oder -verkauf, Wohnungsankauf oder -verkauf
  • Hausankauf oder -verkauf oder auch nur die
  • Bewertung für eine benötigte Versicherung oder  Bank .

Gleichfalls sind Bewertungen im Zuge der seit Jänner 2016 gültigen Grunderwerbssteuer neu und Erbschaftssteuer neu, möglich.


Objektsicherheitsprüfung


Um Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten, braucht es Präventionsmaßnahmen und aktuelle Daten, die man durch regel-mäßige und strukturierte Überprüfungen erhält. So lassen sich Gefahrenpotentiale rechtzeitig erkennen. Genau hier setzt die neue ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude“ an.

Wir empfehlen daher, Bestandseinheiten in regelmäßigen Abständen auf ihren baulichen Zustand und Gefahrenpotenziale hin von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. So lässt sich das Risiko eines Schadens und einer eventuell daraus resultierenden zivilrechtlichen Haftung von vornherein minimieren.

 

Wir können für Sie die Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude nach Önorm B 1300 durchführen indem wir eine ausführliche Zustandsfeststellung erstellen, dokumentieren und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefahren vorschlagen.

Nutzwertgutachten


Ein Nutzwertgutachten regelt die Eigentumsanteile einer Immobilie.

Ein Nutzwertgutachten ist die Voraussetzung für die Erstellung eines Wohnungeigentum-vertrags und die anteilsmäßige Verbücherung im Grundbuch von Wohnungseigentum.

Unsere Partner sind:

  • Bauträger
  • Genossenschaften
  • Anwaltskanzleien
  • Hausverwaltungen
  • Private Auftraggeber
  • Banken

Baugutachen


Die Erstellung des Schadensgutachten  durch ihren Privatsachverständigen.

Ist einmal ein Schaden eingetreten, gilt es dei Ursache festzustellen, diesen zu bewerten, einzugrenzen und nach Möglichkeit zu beheben. Eine durch ein Gutachten gestützte Beweissicherung ist ein wesentliches Mittel zur Schadenbegrenzung.

  • Beurteilung des aktuellen Bauzustandes
  • Erstellen  eines Sanierungskonzeptes zur Behebung bestehender Mängel
  • Kostenschätzung des Sanierungsaufwandes